Geschätzte Gemeindebürgerinnen!

Geschätzte Gemeindebürger!

Als Kärntner Tierschutzombudsfrau möchte ich Sie von der Notwendigkeit, Katzen kastrieren zu lassen überzeugen:

Täglich werde ich mit dem Problem der ungehemmten Katzenvermehrung konfrontiert. Einheimische und Touristen beklagen sich über leidende, kranke und durch Inzucht geschädigte Katzengruppen. Diese Populationen können auch den Menschen und der Umwelt Schwierigkeiten durch ihre Ausscheidungen und ihr Verhalten bereiten.

Eine einzige nichtkastrierte Katze kann in 5 Jahren 12.680 Nachkommen produzieren!

Diese Fähigkeit zur lawinenartigen Vermehrung gelingt durch eine außerordentlich hohe Fruchtbarkeit dieser Tierart. Etwa ab dem 7. Lebensmonat wirft eine Katze bis zu 3mal pro Jahr ca. 4 Katzenwelpen. Laufende Würfe erfolgen bis zu ihrem natürlichen Lebensende mit bis zu 20 Jahren. Nicht an Menschen gewöhnte Katzen lassen sich von Menschen nicht berühren und bekommen ebensolche scheuen Nachkommen.

Aus diesen Gründen gilt in Österreich eine Kastrationspflicht von Katzen mit regelmäßigem Zugang ins Freie. Ausgenommen sind nur, bei der Bezirkshauptmannschaft, gemeldete Katzen die gechippt und in der Heimtierdatenbank registriert sind.

Bei einer Katzenkastration werden die Eierstöcke bzw. die Hoden entfernt. Die Tiere werden insgesamt gesünder, schöner und erreichen ein höheres Lebensalter. Die Lust Schadnager zu bekämpfen bleibt jedoch erhalten!

Übernehmen Sie Verantwortung, lassen Sie Ihre Katzen kastrieren und melden Sie tierhalterlose und verwilderte Hauskatzen Ihrem Gemeindeamt.

Mag. Dr. Jutta Wagner, Tierschutzombudsfrau

Juli 2022