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Tierkadaver-Entsorgung

Tierkadaver über 80 kg
Die Abholung von verendeten oder notgeschlachteten Tieren mit einem Einzelgewicht von mehr als 80 kg muss über die Gemeinde veranlasst werden.

Die Meldung für die Abholung ist bei der Gemeinde, während der Dienstzeiten unter Bekanntgabe
zu erstatten.

In den Sommermonaten ( Mai bis September) können Kadaverabholungen von der TKE auch an Samstagen durchgeführt werden.

Freitagnachmittags und Samstagvormittags muss die TKE vom Verfügungsberechtigten direkt per Fax (0463 33275 16) bzw. telefonisch (0463 33275) verständigt werden.

Für die Abholung ist die Bekanntgabe von
erforderlich.

Zusätzlich ist bei nächster Gelegenheit, die Meldung an die Gemeinde, wie gewohnt, per Fax, E-Mail oder zu den Öffnungszeiten des Gemeindeamtes telefonisch bzw. mündlich zu erstatten, wobei anzuführen ist, dass die Entsorgung bereits erfolgte.

Tierkadaver unter 80 kg

Tierkadaver unter 80 kg und Schlachtabfälle müssen bei der Fa. Hans Klein GmbH, 9851 Lieserbrücke, Katschbergstraße 9, entsorgt werden. Die Übernahme kann von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 10.00 Uhr erfolgen. An Feiertagen findet keine Übernahme statt.

Link:
www.tierkoerperentsorgung.at

letzte Änderung ( Freitag, dem 15. April 2011 um 07:28 Uhr )  







» KONTAKT
Gemeindeamt der Gemeinde Lendorf
Feicht 2a
9811 Lendorf
Tel.: 04762 / 22 64
Fax: 04762 / 22 64 4
E-Mail: lendorf@ktn.gde.at

Amtsstunden:
Mo. - Do. 7:30 Uhr - 16:00 Uhr
Fr. 7:30 Uhr - 13:00 Uhr

Parteienverkehr:
Mo. - Fr. 8:00 Uhr - 12:00 Uhr

Anbringen an die Gemeinde werden ausschließlich über die
E-Mail-Adresse lendorf@ktn.gde.at akzeptiert!
» INFO
Diese Seite wurde zuletzt am Montag, dem 14. Mai 2012 um 10:29 Uhr geändert
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