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Verbot des Feueranzündens

Verbot des Feueranzündens

Verordnung vom 31.03.2026 – Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau

Aufgrund der herrschenden Witterungsverhältnisse (Trockenheit, Windböen), die die Entstehung und Ausbreitung von Waldbränden besonders begünstigen, ist jegliches Feueranzünden sowie das Rauchen im Wald und in dessen Gefährdungsbereich ab sofort und bis auf weiteres im gesamten politischen Bezirk Spittal an der Drau verboten.

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Öffnungszeiten

Amtsstunden:

Mo. – Do. 7:00 – 16:00 Uhr
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